Allgemeine Informationen:
Terminvergabe
Termine können telefonisch oder per Email vereinbart werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während der Behandlung keine Telefongespräche persönlich entgegennehmen kann.
Sie können mir aber eine Nachricht und Ihren Namen mit Telefonnummer hinterlassen. Ich werde Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.
Der erste Termin
Planen Sie bitte für den ersten Termin genug Zeit ein und bringen evtl. vorhandene Arzt-, Krankenhaus- oder Laborberichte und Medikamente mit.
Es ist sehr hilfreich, wenn Sie sich vorher schon notieren, welche Vorerkrankungen sie selbst hatten und welche Krankheiten in Ihrer Familie (Eltern, Großeltern, Geschwister) aufgetreten sind.
Dauer der Termine
Die Termindauer ist je nach Patient oder Therapieform etwas unterschiedlich.
Planen Sie für die Termine bitte die entsprechenden Zeiten ein.
- Homöopathie:
- Erstgespräch: 1,5 - 2,5 Stunden
- Folgetermine: ca. 1 Stunde
- Dorn-Therapie
- Erstgespräch mit Behandlung: 1 - 3 Stunden
- Folgetermine: 1 - 2 Stunden
- Breuß-Massage
- mit Ruhezeit: ca. 30 - 40 Minuten
- Ohrakupunktur
- mit Erstgespräch: ca. 1 Stunde
- Folgetermine: ca. 30 - 40 Minuten
Nach dem Termin
Beobachten Sie sich bitte in den nächsten Tagen genau und notieren Sie möglichst alle Veränderungen und Entwicklungen. Diese können sowohl auf der körperlichen, als auch auf der seelischen Ebene auftreten. Bringen Sie zum nächsten Termin diese Notizen bitte mit.
Anhand des Heilungsverlaufs kann ich wichtige Rückschlüsse für Ihre weitere Behandlung ziehen.
Bei der homöopathischen Behandlung kann es auch zu einer Erstverschlimmerung kommen, die aber nach ein paar Stunden bis spätestens 2 Tagen wieder abklingt.
Ferner sollten Sie ca. 20 Minuten vor oder nach der Einnahme keine Nahrung zu sich nehmen, damit das Mittel über die Mundschleimhaut in Ruhe aufgenommen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass ätherische Öle wie Kampfer, Pfefferminze, Eukalyptus und Menthol aber auch Kaffee bei einigen Patienten die Wirkung eines Mittels beeinträchtigen oder sogar "antidotieren", also aufheben können. Einige der genannten Substanzen können auch in Zahnpasta, Kaugummi oder Sportsalben enthalten sein.
Nach einer Dornbehandlung kann ein leichter Muskelkater auftreten, was als Zeichen für die Stabilisierung der neuen Wirbellage gewertet werden kann. Dieser klingt aber nach ein bis zwei Tagen wieder ab, sobald sich die Muskeln, Sehnen und Bänder an die neue, aber richtige Lage angepasst haben.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Heilpraktiker leider nicht. Da ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Stand 1985) abrechne, übernehmen die meisten privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die Kosten ganz oder zumindest teilweise. Es ist bei vielen Versicherungen auch möglich, eine Zusatzversicherung für die Heilpraktikerbehandlung abzuschließen.
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, da ich keine Gewähr für die Übernahme der Behandlungskosten übernehmen kann.
Schweigepflicht
An dieser Stelle möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Schweigepflicht für Heilpraktiker und Ärzte gleichermaßen gilt. Dies garantiert Ihnen absolute Diskretion.
Sonstige Fragen
Wenn Sie vor Kontaktaufnahme oder auch während der Behandlung irgendwelche Fragen haben, rufen Sie mich unverbindlich an. Ich werde mir Zeit für Sie nehmen und Ihre Fragen gerne beantworten.
Geschenkgutschein
Wenn Sie einem lieben Menschen etwas Gutes tun wollen und nach einem Geschenk suchen, habe ich eine Idee für Sie.
Verschenken Sie doch "ein Stück Gesundheit", Entspannung und Wohlbefinden! Zum Beispiel mit einem Gutschein für eine Breuß-Massage oder einem allgemeinen Gutschein zur Naturheilkunde. Ein ideales Geschenk, über das man sich zum Geburtstag, zu Weihnachten, als Dankeschön oder bei jedem anderen Anlass freut.
Gerne stelle ich Ihnen einen entsprechenden Gutschein aus. Sollten Sie ihn nicht in meiner Praxis abholen können, schicke ich Ihnen diesen nach Überweisungseingang auch gerne per Post zu. Teilen Sie mir dazu vorher mit, in welcher Höhe der Gutschein ausgestellt werden soll.